Plus Heidelberger Altstadt

Verwaltungsgerichtshof kippt die  Sperrzeitregelungen

Die Kläger bekommen Recht, die Kneipenöffnungszeiten in der Altstadt sind unwirksam

28.03.2018 UPDATE: 28.03.2018 12:49 Uhr 46 Sekunden

Heidelberger Partymeile "Untere Straße" bei Nacht. Foto: Philipp Rothe

Mannheim (dpa/lsw) - Im Rechtsstreit um Nachtruhe müssen die Bewohner der historischen Altstadt von Heidelberg den Feierlärm aus Kneipen nicht mehr bis in den frühen Morgen hinnehmen. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte die Sperrzeitverordnung am Mittwoch für unwirksam. Die Interessen der Anwohner hätten in einem zu hohem Maße zurückstehen müssen, während die

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