Plus Eberbach

Warum der Oldtimer auf Behinderten-Parkplatz parken darf

Ja, das Fahrzeug darf da parken. Der Schwerbehinderten-Parkplatz in der Zwingerstraße ist personenbezogen.

01.04.2022 UPDATE: 02.04.2022 06:00 Uhr 46 Sekunden
Die dauerhafte Nutzung dieses Schwerbehindertenparkplatzes bei der Dr.-Weiß-Schule ist rechtens. Es ist ein personenbezogener Parkplatz. Foto: Peter Bayer

Eberbach. (by) Seit längerer Zeit würde ein mit einer Plane abgedeckter großer Oldtimer einen Behinderten-Parkplatz in der Zwingerstraße bei der Dr.-Weiß-Schule blockieren, und das Tag und Nacht, machte eine Leserin ihrem Unmut darüber Luft. Der nimmt jenem Personenkreis den Parkplatz weg, den diese brauchen, ist sie überzeugt. "Tut er nicht", sagt Hauptamtsleiterin Anke Steck auf

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