Walldürn: Bürgschaft für Solarpark-Rückbau ist rechtens
Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt Stadt Walldürn recht - Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG muss Bürgschaft über 550.000 Euro leisten
Von Rüdiger Busch
Walldürn/Mannheim. Ist es rechtens, dass eine Kommune vom Betreiber einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Bedingung für die Baugenehmigung eine Bürgschaft für den Rückbau verlangt? Ja, meint der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) und hat damit der Stadt Walldürn Recht gegeben. Geklagt hatte die Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG. Der Solarpark
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