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Walldürn: Bürgschaft für Solarpark-Rückbau ist rechtens

Verwaltungsgerichtshof Mannheim gibt Stadt Walldürn recht - Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG muss Bürgschaft über 550.000 Euro leisten

27.04.2015 UPDATE: 28.04.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden

Die Stadt Walldürn darf von den Betreibern des Energieparks Neusaß eine Bürgschaft für den späteren Rückbau der Anlagen verlangen. Dies hat vor kurzem der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden. Foto: R. Busch

Von Rüdiger Busch

Walldürn/Mannheim. Ist es rechtens, dass eine Kommune vom Betreiber einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Bedingung für die Baugenehmigung eine Bürgschaft für den Rückbau verlangt? Ja, meint der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Mannheim) und hat damit der Stadt Walldürn Recht gegeben. Geklagt hatte die Energiepark Neusaß GmbH & Co. KG. Der Solarpark

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