Weg frei für Mehrfamilienhaus
Bauherr muss für Änderung im Bebauungsplan aber zahlen - Verwaltung will keinen Präzedenzfall schaffen
Von Stefan Zeeh
Hirschberg. Ausgiebig hatte der Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) im Mai vergangenen Jahres über eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten auf zwei Grundstücken in der Eichendorffstraße in Leutershausen diskutiert.
Das Problem: Der dort gültige Bebauungsplan sah die Errichtung von zwei Einzelhäusern auf diesen Grundstücken
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