BGH: Google muss negative Links nicht verbergen
Das Internet vergisst so schnell nichts. Und die Google-Suche holt alte Geschichten immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Manche Betroffene haben Anspruch auf Löschung - aber längst nicht alle.

Karlsruhe (dpa) - Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden". Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des Betroffenen aus der Trefferliste zu entfernen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klarstellte.
Wessen Rechte und Interessen Vorrang haben, ist aber immer von einer umfassenden Abwägung im
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