Plus "Recht auf Vergessenwerden"

BGH: Google muss negative Links nicht verbergen

Das Internet vergisst so schnell nichts. Und die Google-Suche holt alte Geschichten immer wieder ans Licht der Öffentlichkeit. Manche Betroffene haben Anspruch auf Löschung - aber längst nicht alle.

27.07.2020 UPDATE: 27.07.2020 08:13 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Google-Suche
Der BGH entscheidet erstmals zu zwei Klagen gegen Google zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet auf Basis der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Lukas Schulze/dpa

Karlsruhe (dpa) - Im Internet gibt es kein generelles "Recht auf Vergessenwerden". Suchmaschinen-Betreiber wie Google können zwar verpflichtet sein, Links zu kritischen Artikeln auf Wunsch des