Stillen im Job – So klappt’s!
Wenn es nach der Babypause wieder zurück in den Beruf geht, sollten Mütter ihre Rechte kennen.
Von Claudia Kroll-Kubin
Mainz. Chef, ich geh’ dann mal stillen." Dieser Satz ist nicht in jedem Betrieb selbstverständlich – obwohl es eigentlich so sein sollte. Denn Arbeitgeber sind durch das Mutterschutzgesetz, Paragraf 7, verpflichtet, Mütter die ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes für die zum Stillen erforderliche Zeit bezahlt freizustellen. "Mindestens zweimal täglich
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+