Gericht weist Böhmermanns Klage gegen Merkel ab
Was darf gesagt werden im Namen der Freiheit von Presse und Kunst? Und ist Kritik erlaubt? Die umstrittenen Verse des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan hatten 2016 für heftige Diskussionen gesorgt. Nun gibt es ein neues Urteil.

Berlin (dpa) - Die Kritik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann war nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zulässig und nicht rechtswidrig.
Das Gericht wies am Dienstag eine Unterlassungsklage von Böhmermann ab. Damit scheiterte die Forderung des 38-Jährigen, Merkel zu verbieten, seine Verse gegen den türkischen Präsidenten Recep
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