Plus Urteil

Gericht weist Böhmermanns Klage gegen Merkel ab

Was darf gesagt werden im Namen der Freiheit von Presse und Kunst? Und ist Kritik erlaubt? Die umstrittenen Verse des Satirikers Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Erdogan hatten 2016 für heftige Diskussionen gesorgt. Nun gibt es ein neues Urteil.

16.04.2019 UPDATE: 16.04.2019 14:23 Uhr 2 Minuten
Jan Böhmermann
Im Streit um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann ist ein Urteil gefallen. Foto: Sven Hoppe

Berlin (dpa) - Die Kritik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am "Schmähgedicht" des Satirikers Jan Böhmermann war nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zulässig und nicht rechtswidrig.

Das Gericht wies am Dienstag eine Unterlassungsklage von Böhmermann ab. Damit scheiterte die Forderung des 38-Jährigen, Merkel zu verbieten, seine Verse gegen den türkischen Präsidenten Recep

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+