Freispruch soll Freispruch bleiben
Fehlen genügend Beweise für eine kriminelle Tat, kann ein Gericht den Angeklagten oder die Angeklagte freisprechen. Das bedeutet: Es gibt keine Strafe wie zum Beispiel Gefängnis.

Aber was passiert, wenn neue Beweise auftauchen, die wirken, als ob die Person wahrscheinlich doch schuldig war? Kann der oder die Freigesprochene erneut vor ein Gericht gebracht werden? Nein! Das hat das höchste deutsche Gericht am Dienstag in der Stadt Karlsruhe entschieden.
Dabei hatte der Bundestag vor rund zwei Jahren eine andere Regel beschlossen: Ein neuer Prozess sollte möglich
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