Rechtsextremes Magazin kann weiter erscheinen
Das Verbot des Magazins "Compact" wird endgültig aufgehoben. Ein Gericht bewertet Aussagen darin zwar als feindselig. Doch die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei nicht überschritten.

Berlin/Leipzig (dpa) - Ist das Magazin "Compact" gefährlich? Soll es weiter verboten sein? Oder äußern die Autorinnen und Autoren darin bloß ihre Meinung? Darüber wurde monatelang diskutiert. Am Dienstag entschied ein Gericht in der Stadt Leipzig endgültig: Das Verbot wird aufgehoben. Das Magazin "Compact" kann weiter erscheinen. Hier erfährst du mehr darüber.
Was war los?
Im vergangenen Sommer hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser das Magazin "Compact" verboten. Denn die Politikerin fand: Rechtsextremistische Menschen nutzten "Compact", um ihre Weltanschauung zu verbreiten. Leserinnen und Leser könnten dazu angestiftet werden, sich gegen unser politisches System zu stellen und es sogar zu bekämpfen, hieß es.
Rechtsextremisten gehen davon aus, dass Menschen unterschiedlich wertvoll sind. Sie sind zum Beispiel gegen Menschen, die anders aussehen oder einer anderen Religion angehören. Das "Compact"-Verbot wurde nach einigen Wochen aber schon wieder ausgesetzt.
Ist das Magazin "Compact" rechtsextrem?
Ja. Der Verfassungsschutz beschäftigt sich schon seit längerem mit dem Unternehmen hinter dem Magazin. Der Geheimdienst sammelt Informationen über Menschen und Gruppen, die sich nicht an die Verfassung, also das Grundgesetz halten wollen. Vor einigen Jahren stufte der Verfassungsschutz das Unternehmen als gesichert rechtsextremistische Vereinigung ein und beobachtet es.
Warum darf das Magazin weiter erscheinen?
Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung des Gerichts so: Das Grundgesetz garantiere selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit. Seine Meinung frei zu sagen, ist ein Grundrecht in Deutschland. Es gilt auch für Journalistinnen und Journalisten. Ihnen darf grundsätzlich niemand vorschreiben, worüber sie wie berichten.
Im Magazin "Compact" gebe es zahlreiche feindselige und zugespitzte Äußerungen, erklärte das Gericht. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten.
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