Ob mit oder ohne Kleidung: Sonnenbaden auf dem eigenen Balkon ist grundsätzlich erlaubt. Nur sexuelle Handlungen überschreiten die Grenzen. (zu dpa: «Laut, nackt, nass? So viel Freiheit ist im Frühjahr erlaubt») Foto: Boris Roessler/dpa-tmn
Ab 22 Uhr ist Schluss: Wer länger laut feiert, riskiert Ärger mit den Nachbarn – und dem Gesetz. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn