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Weitere Schlappe für Kim Dotcom in Neuseeland

Wellington (dpa) - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom muss wie geplant am 21. September in Neuseeland vor Gericht erscheinen. Das Berufungsgericht in Wellington lehnte einen Antrag des 41-Jährigen ab, den Termin zur Prüfung eines Auslieferungsantrags der USA erneut zu verschieben. Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von Urheberrechten mit einem Schaden von einer halben Milliarde Dollar vor. Nach einer Razzia bei dem Internetunternehmer 2012 hatten die US-Justizbehörden die Auslieferung beantragt.

14.09.2015 UPDATE: 14.09.2015 06:51 Uhr 17 Sekunden

Wellington (dpa) - Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom muss wie geplant am 21. September in Neuseeland vor Gericht erscheinen. Das Berufungsgericht in Wellington lehnte einen Antrag des 41-Jährigen ab, den Termin zur Prüfung eines Auslieferungsantrags der USA erneut zu verschieben. Die US-Behörden werfen Dotcom als Gründer der Tauschplattform Megaupload massive Verletzungen von

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