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Viele Änderungen zum Jahreswechsel

Berlin (dpa) - Im neuen Jahr treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Auch der Krankenkassenbeitrag sinkt um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Kassen können einen Zusatzbeitrag erheben. Die neue elektronische Gesundheitskarte löst die alte Versicherungskarte ab. Die Hartz-IV-Regelsätze steigen um gut zwei Prozent. Autobesitzer dürfen ihr Kennzeichen bei Umzügen in ganz Deutschland mitnehmen. Außerdem muss Biomüll nun bundesweit getrennt gesammelt werden.

31.12.2014 UPDATE: 31.12.2014 23:16 Uhr 17 Sekunden

Berlin (dpa) - Im neuen Jahr treten mehrere Gesetzesänderungen in Kraft. Der flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde greift. Der Rentenbeitragssatz sinkt von 18,9 Prozent auf 18,7 Prozent. Auch der Krankenkassenbeitrag sinkt um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent. Kassen können einen Zusatzbeitrag erheben. Die neue elektronische Gesundheitskarte löst die alte Versicherungskarte ab. Die

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