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Unfall auf Umweg zur Arbeit laut Urteil in der Regel Arbeitsunfall

Darmstadt (dpa) - Ein Unfall auf einem Umweg von oder zur Arbeit ist nach einer Gerichtsentscheidung in der Regel ein Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Ziel festgehalten und die Strecke nur wenig verlängert werde, so das Hessische Landessozialgericht. Im konkreten Fall hatte ein Lagerist 2011 einen Autounfall. Der Unfallort lag aber nicht auf direktem Weg - der Mann hatte angegeben, wegen eines Staus eine andere Route gewählt zu haben. Die Berufsgenossenschaft hatte deshalb die Anerkennung als Arbeitsunfall abgelehnt.

01.09.2015 UPDATE: 01.09.2015 12:51 Uhr 17 Sekunden

Darmstadt (dpa) - Ein Unfall auf einem Umweg von oder zur Arbeit ist nach einer Gerichtsentscheidung in der Regel ein Arbeitsunfall. Es komme darauf an, dass am Ziel festgehalten und die Strecke nur wenig verlängert werde, so das Hessische Landessozialgericht. Im konkreten Fall hatte ein Lagerist 2011 einen Autounfall. Der Unfallort lag aber nicht auf direktem Weg - der Mann hatte angegeben,

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