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Tebartz-van Elst muss für teure Residenz nicht geradestehen

Limburg (dpa) - Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit. Die Residenz auf dem Domberg im Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob Tebartz-van Elst wegen des kostspieligen Baus Wiedergutmachung zahlen muss. Noch offen ist, wann ein Nachfolger für den 2014 abberufenen Oberhirten kommt.

09.09.2015 UPDATE: 09.09.2015 10:56 Uhr 17 Sekunden

Limburg (dpa) - Der frühere Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss wegen der Kostenexplosion am neuen Bischofssitz keinen Schadenersatz leisten. Es werde kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet, teilte das Bistum mit. Die Residenz auf dem Domberg im Limburg war mit rund 31 Millionen Euro deutlich teurer geworden als geplant. Seit mehreren Monaten stand die Frage im Raum, ob

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