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"Spaghettimonster-Kirche" ist keine Religionsgemeinschaft

Brandenburg/Havel (dpa) - Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen von Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen Nudelmessen zu werben. Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Der Parodie-Verein hatte argumentiert, als Weltanschauungsgemeinschaft habe er das gleiche Recht wie die christlichen Kirchen. Diese dürfen an Ortseingängen mit Schildern auf die Zeiten der Gottesdienste hinweisen.

02.08.2017 UPDATE: 02.08.2017 12:56 Uhr 17 Sekunden

Brandenburg/Havel (dpa) - Der satirische Verein "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" hat nicht die Rechte einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. Daher dürfe das Land Brandenburg dem Verein auch untersagen, an den Ortseingängen von Templin mit Hinweisschildern für seine wöchentlichen Nudelmessen zu werben. Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Der Parodie-Verein hatte

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