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Laut Voßkuhle bremsen V-Leute NPD-Verbotsverfahren nicht aus

Karlsruhe (dpa) - Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Damit steigt das Gericht in die inhaltliche Prüfung ein. Ein erster Anlauf für ein Verbot der NPD war 2003 in einem Fiasko für die Politik geendet, weil ans Licht kam, dass die Partei mit V-Leuten durchsetzt war.

02.03.2016 UPDATE: 02.03.2016 10:46 Uhr 17 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen - es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der Partei. Das Bundesverfassungsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Damit steigt das Gericht in die inhaltliche Prüfung ein. Ein erster Anlauf für

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