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"Knöllchen-Horst" scheitert vor Gericht

Göttingen (dpa) – Ein als "Knöllchen-Horst" bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers, dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie nicht selbst betroffen sei. "Knöllchen-Horst" zeigte in den vergangenen Jahren Zehntausende Verkehrsteilnehmer an. Dabei ging es vor allem um angebliche Park-Verstöße.

31.05.2017 UPDATE: 31.05.2017 20:06 Uhr 16 Sekunden

Göttingen (dpa) – Ein als "Knöllchen-Horst" bekannter Mann aus Niedersachsen hat im Zusammenhang mit seiner privaten Jagd auf Verkehrssünder eine juristische Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied nach Angaben eines Sprechers, dass eine Privatperson andere Verkehrssteilnehmer nicht filmen dürfe, um deren vermeintliche Verkehrssünden zu dokumentieren, wenn sie

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