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Kein Schadenersatz für Eltern wegen fehlender Kita-Plätze

Dresden (dpa) - Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz gefunden haben, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kita-Plätzen keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten gehen. Sie verlangten von der Stadt Schadenersatz für den Verdienstausfall. Gegen die Urteile kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

26.08.2015 UPDATE: 26.08.2015 14:06 Uhr 17 Sekunden

Dresden (dpa) - Eltern, die für ihr Kind keinen Kita-Platz gefunden haben, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Es wies damit die Klagen von drei Müttern aus Leipzig in zweiter Instanz ab. Die Eltern hatten wegen des Mangels an Kita-Plätzen keinen Betreuungsplatz für ihre Kleinkinder gefunden und konnten nicht wie geplant wieder arbeiten

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