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Fusionsverbot für Deutsche Börse und NYSE Euronext bestätigt

Luxemburg (dpa) - Das Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker NYSE Euronext zum weltgrößten Börsenbetreiber war rechtens. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden und das Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2012 bestätigt. Europas oberste Wettbewerbshüter hatten damals den Zusammenschluss des Frankfurter Dax-Konzerns mit der New Yorker Börse wegen kartellrechtlicher Bedenken untersagt. Die Behörde fürchtete ein Quasi-Monopol auf dem Markt für europäische Finanzderivate, also Finanzwetten. Dagegen klagte die Deutsche Börse. Das Gericht wies die Klage zurück.

09.03.2015 UPDATE: 09.03.2015 13:01 Uhr 20 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Das Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker NYSE Euronext zum weltgrößten Börsenbetreiber war rechtens. Das hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden und das Verbot der EU-Kommission aus dem Jahr 2012 bestätigt. Europas oberste Wettbewerbshüter hatten damals den Zusammenschluss des Frankfurter Dax-Konzerns mit der New Yorker Börse wegen kartellrechtlicher

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