Plus

EuGH: Staat darf EU-Bürgern Sozialleistungen zunächst verweigern

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eingereisten EU-Bürgern können demnach in einem anderen EU-Land ohne Prüfung des Einzelfalls bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden, befand das Gericht. Im aktuellen Fall muss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Rechtsstreit zwischen einer spanischen Familie und einem deutschen Jobcenter im Kreis Recklinghausen entscheiden.

25.02.2016 UPDATE: 25.02.2016 14:46 Uhr 15 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eingereisten EU-Bürgern können demnach in einem anderen EU-Land ohne Prüfung des Einzelfalls bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden, befand das Gericht. Im aktuellen Fall muss

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+