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BGH weist Schmerzensgeld-Klage im Brustimplantate-Skandal ab

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab - die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse keine Pflichten verletzt.

22.06.2017 UPDATE: 22.06.2017 15:31 Uhr 11 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Opfer des Brustimplantate-Skandals haben in Deutschland wohl kaum noch Chancen auf Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wies die Klage einer Betroffenen gegen den TÜV Rheinland in letzter Instanz ab - die Prüfer hätten bei der Überwachung des Herstellers Poly Implant Prothèse keine Pflichten verletzt.

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