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BGH entscheidet über Kuttenverbot für Rocker

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof will heute sein Grundsatzurteil zum Kuttenverbot für Rocker verkünden. Dem 3. BGH-Strafsenat liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Lederwesten trotz Verbots tragen wollen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Rocker die Kutten noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker die Kutten vor allem dazu, um andere einzuschüchtern. Vielerorts haben die Behörden deshalb das Zeigen von Club-Emblemen untersagt.

09.07.2015 UPDATE: 09.07.2015 03:56 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof will heute sein Grundsatzurteil zum Kuttenverbot für Rocker verkünden. Dem 3. BGH-Strafsenat liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Lederwesten trotz Verbots tragen wollen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Rocker die Kutten noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind. Aus

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