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BGH berät über Samenspende und Vaterschaft

Karlsruhe (dpa) - Vor dem Bundesgerichtshof wehrt sich ein Mann heute dagegen, dass er für ein Kind seiner Ex-Freundin zahlen soll, das sie per Samenspende bekommen hat. Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, könnte der Fall grundsätzliche Bedeutung bekommen. Ob schon heute ein Urteil fällt, ist unklar. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich eingewilligt. Als das Mädchen im Oktober 2008 geboren wurde, hatte er zunächst auch Unterhalt gezahlt. Drei Monate später wollte er von der "Vaterschaft" aber nichts mehr wissen und stellte die Zahlungen ein.

23.09.2015 UPDATE: 23.09.2015 04:51 Uhr 21 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Vor dem Bundesgerichtshof wehrt sich ein Mann heute dagegen, dass er für ein Kind seiner Ex-Freundin zahlen soll, das sie per Samenspende bekommen hat. Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, könnte der Fall grundsätzliche Bedeutung bekommen. Ob schon heute ein Urteil fällt, ist unklar. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich

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