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BGH-Urteil zum Autokauf: Fehlende Garantie ist Rückgabegrund

Karlsruhe (dpa) - Hat ein Gebrauchtwagen trotz Zusage keine Garantie mehr, kann der Käufer das Auto unter Umständen beim Händler zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte der Besitzer eines gut 42 000 Euro teuren Sportcoupés, das kurz nach dem Kauf über eine Internet-Plattform im Juli 2013 Probleme machte und mehrmals in die Werkstatt musste. Dort wurden zwei Teile ausgetauscht - zunächst auf Garantie. Als eine frühere Manipulation beim Kilometerstand aufflog, wollte die Werkstatt aber Geld für die Reparaturen.

15.06.2016 UPDATE: 15.06.2016 12:56 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Hat ein Gebrauchtwagen trotz Zusage keine Garantie mehr, kann der Käufer das Auto unter Umständen beim Händler zurückgeben. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte der Besitzer eines gut 42 000 Euro teuren Sportcoupés, das kurz nach dem Kauf über eine Internet-Plattform im Juli 2013 Probleme machte und mehrmals in die Werkstatt musste. Dort

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