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Arbeitsplatz im Büro verfügbar: Kein Steuerabzug für Büro daheim

Neustadt/Weinstraße (dpa) - Wer trotz eines Arbeitsplatzes im Büro per Computer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch für alleinerziehende Mütter, wie aus einem in Neustadt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervorgeht. Darin verwiesen die Richter auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Demnach sind Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz im häuslichen Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

16.09.2015 UPDATE: 16.09.2015 13:56 Uhr 18 Sekunden

Neustadt/Weinstraße (dpa) - Wer trotz eines Arbeitsplatzes im Büro per Computer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt auch für alleinerziehende Mütter, wie aus einem in Neustadt veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervorgeht. Darin verwiesen die Richter auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Demnach

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