krs-c-Nuß-Waldrefugium-Hint

28.06.2022 UPDATE: 28.06.2022 06:00 Uhr 21 Sekunden

> Als Waldrefugium ausgewiesen wurde ein neun Hektar großer Bereich des Nußlocher Forsts zwischen Landesstraße L 594 und Steinbruch; von der nun erfolgten Sperrung betroffen sind damit auch Wege, die vom Maxstollen und vom Wilhelmsberg zum Südsteinbruchweg führen. Dies war die Folge eines Gemeinderatsbeschlusses vom Oktober 2021, mit dem das Leitbild "Klimastabiler, naturnaher Wald" verabschiedet wurde. Im Zuge dessen sollen unter anderem die Anteile von Tot- und Altholz steigen – wofür wiederum auch jenes Gebiet zum Refugium erklärt wurde: Hier soll also nicht mehr "regulierend" eingegriffen werden, stattdessen wird "die Natur sich selbst überlassen". luw