krs-c-Nuß-Waldrefugium-Hint
> Als Waldrefugium ausgewiesen wurde ein neun Hektar großer Bereich des Nußlocher Forsts zwischen Landesstraße L 594 und Steinbruch; von der nun erfolgten Sperrung betroffen sind damit auch
> Als Waldrefugium ausgewiesen wurde ein neun Hektar großer Bereich des Nußlocher Forsts zwischen Landesstraße L 594 und Steinbruch; von der nun erfolgten Sperrung betroffen sind damit auch