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23.12.2021 UPDATE: 23.12.2021 11:27 Uhr 27 Sekunden

Neue Gewährleistungsrechte ab 2022

Ab dem 1. Januar gelten neue Gewährleistungsrechte. Eine wichtige Änderung: Die Beweislastumkehr wird verlängert, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Für die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, gilt jetzt eine Frist von einem Jahr. Bisher galt hierfür eine Frist von sechs Monaten.

Außerdem wird der "Verbrauchervertrag über digitale Produkte" eingeführt. Erfasst hiervon sind zum Beispiel Musik- und Videodateien, E-Books, Apps, Spiele und sonstige Software, soziale Netzwerke, Cloud-Anwendungen und Cloud-Speicherdienste, Musik-CDs oder DVDs. Erstmals werden für diese Produkte eigene Gewährleistungsrechte festgelegt.

Neu ist auch, dass Aktualisierungen – also funktionserhaltende Updates und Sicherheitsupdates – vom Unternehmen bereitzustellen sind, damit die digitalen Produkte, wie vertraglich festgelegt, nutzbar bleiben. Zudem müssen Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert werden.