Hintergrund Impfschutz Impfpflicht

25.11.2019 UPDATE: 25.11.2019 15:46 Uhr 40 Sekunden

Wird über die Impfpflicht gestritten, geht es vor allem um den Schutz gegen Masern. Von März 2020 an müssen Eltern vor der Einschulung oder der Aufnahme ihres Kindes in eine Kindertagesstätte nachweisen, dass ihr Junge oder ihr Mädchen gegen Masern geimpft ist. Das schreibt das neue Masernschutzgesetz vor. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, muss die Impfung oder der Krankheitsfall nachträglich nachgewiesen werden. So soll ein flächendeckender Schutz erreicht werden. Die Impfpflicht gelte auch für andere, darunter Mitarbeiter in Kitas und Schulen. Auch Ärzte sowie weiteres medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen müssen bis Ende Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachweisen.

Verweigern Eltern dies, obwohl sie ihre in Gemeinschaftseinrichtungen Kinder betreuen lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro verhängt werden.

In Baden-Württemberg ist die Zahl der Masernfälle bis Mitte November im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Seit Jahresbeginn wurden 86 Fälle registriert, wie das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg mitteilte. Im Vorjahr wurden im selben Zeitraum (vom 1. Januar bis zum 13. November) 98 Masernfälle gemeldet.