Hintergrund: "Gesetze müssen geprüft werden"

Datenschutzbeauftragter Kelber zur Kennzeichen-Erfassung

05.02.2019 UPDATE: 05.02.2019 06:00 Uhr 42 Sekunden

Von Petra Sorge, RNZ Berlin

Berlin. Ulrich Kelber (50) ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz.

Das automatische Abgleichen von Kfz-Kennzeichen ist laut Verfassungsgericht unzulässig. Was bedeutet das für die Autofahrer?

Sie haben nun die Gewissheit, dass eine Kennzeichen-Erfassung immer ein Grundrechtseingriff ist. Selbst dann, wenn Treffer wieder gelöscht werden. Erlaubt sind Kennzeichen-Kontrollen nur aus gewichtigem Grund, etwa bei einem konkreten Verdacht, und zum Schutz wichtiger Rechtsgüter. Das ist etwas anderes als der sehr breite Ansatz, den sich viele Behörden gewünscht haben.

Mehrere Länder wollen Nummernschild-Scans in ihren Polizeigesetzen verankern. Was muss jetzt geschehen?

Hessen, Bayern und Baden-Württemberg sind aufgefordert, bis Ende 2019 ihre Regeln anzupassen. Für die Bundesregierung gilt: Alle Gesetze, die entsprechende Überwachungs-Maßnahmen enthalten, müssen überprüft und gegebenenfalls geändert werden, so etwa die geltende Regelung im Bundespolizeigesetz.

Das Verkehrsministerium hat im November einen Gesetzentwurf für eine Kennzeichenkontrolle vorgelegt, um Verstöße gegen Diesel-Fahrverbote aufzuspüren. Wie ist das zu bewerten?

Schon während der Gesetzesberatungen hat meine Behörde wesentliche Datenschutz-Verbesserungen erreicht. Nun muss der Entwurf nochmals ganz gründlich mit Bezug auf das Gerichtsurteil ausgewertet werden. Problematisch bleibt die Aufnahme unbeteiligter Personen.