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Hintergrund: "Gesetze müssen geprüft werden"

Datenschutzbeauftragter Kelber zur Kennzeichen-Erfassung

05.02.2019 UPDATE: 05.02.2019 06:00 Uhr 42 Sekunden

Von Petra Sorge, RNZ Berlin

Berlin. Ulrich Kelber (50) ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz.

Das automatische Abgleichen von Kfz-Kennzeichen ist laut Verfassungsgericht unzulässig. Was bedeutet das für die Autofahrer?

Sie haben nun die Gewissheit, dass eine Kennzeichen-Erfassung immer ein Grundrechtseingriff ist. Selbst dann, wenn Treffer wieder

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