Hintergrund: "Gesetze müssen geprüft werden"
Datenschutzbeauftragter Kelber zur Kennzeichen-Erfassung
Von Petra Sorge, RNZ Berlin
Berlin. Ulrich Kelber (50) ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz.
Das automatische Abgleichen von Kfz-Kennzeichen ist laut Verfassungsgericht unzulässig. Was bedeutet das für die Autofahrer?
Sie haben nun die Gewissheit, dass eine Kennzeichen-Erfassung immer ein Grundrechtseingriff ist. Selbst dann, wenn Treffer wieder
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