Plus Unterbringungsverfahren

Vater getötet - Beschuldigter soll in psychiatrische Klinik

Ein Mann wird von seinem Sohn getötet - im anschließenden Mordprozess stellt sich aber heraus: Der 32-Jährige war schuldunfähig.

09.12.2024 UPDATE: 09.12.2024 15:48 Uhr 31 Sekunden
Das Gericht ordnet die Unterbringung des Mannes an.
Das Urteil gegen den Beschuldigten ist noch nicht rechtskräftig. (Archivbild)

Frankenthal. (dpa) Im Prozess um den Tod eines Mannes in Böhl-Iggelheim hat das Landgericht Frankenthal die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das teilte ein Justizsprecher in der pfälzischen Stadt mit.

Dem Beschuldigten war vorgeworfen worden, seinen Vater im April heimtückisch getötet zu haben. Der Tatbestand des Totschlags sei zwar

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