Plus Rechtssicherheit

EuGH urteilt: Gilt Bereitschaftszeit als Arbeitszeit?

Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? In Luxemburg entscheidet der Europäische Gerichtshof in dieser Frage. Für Berufsfeuerwehren in Deutschland könnte das Urteil Folgen haben.

09.03.2021 UPDATE: 09.03.2021 09:13 Uhr 58 Sekunden
EuGH urteilt
Bereits 2018 hatte der EuGH grundsätzlich bejaht, dass Bereitschaftsdienste, bei denen Arbeitnehmer innerhalb kurzer Zeit für einen Einsatz zur Verfügung stehen müssen, als Arbeitszeit zählen. Foto: Arne Dedert/dpa

Luxemburg/Offenbach (dpa) - Die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft erhofft sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Rechtssicherheit in der Frage, ob Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt.

Heute verkünden die Luxemburger Richter ihr Urteil. "Wir erwarten uns, dass zukünftig mit diesem Spruch Rechtssicherheit und Verbindlichkeit geschaffen wird", sagte der

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