In Badewanne erschlagen - Trierer Urteil ist rechtskräftig
Zwei Männer gaukelten einem Mann aus der Eifel vor, mit ihm Sex haben zu wollen. In Wahrheit wollten sie ihn ausrauben, am Ende erschlugen sie ihn in seiner Wanne. Nun sind die Urteilte rechtskräftig.

Trier (dpa/lrs) - Das Urteil des Landgerichts Trier wegen eines Mordes in einer Badewanne ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die von einem der beiden Angeklagten eingelegte Revision als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht mit. In dem Verfahren waren im vergangenen Dezember ein seinerzeit 21-Jähriger und ein 27-Jähriger verurteilt worden, der Jüngere zu einer
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