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Irreführende Werbung: Wettbewerbszentrale rät zu Beschwerden

Frankfurt/Main (dpa) - Irreführende Werbeaussagen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. "Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig", sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtet Breun-Goerke. Kunden hätten zwar keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Werbeversprechen auch erfüllt wird, so der Experte zur aktuellen Lage. Durch Beschwerden könne man aber für die Zukunft Änderungen erreichen.

05.08.2018 UPDATE: 05.08.2018 09:13 Uhr 18 Sekunden

Frankfurt/Main (dpa) - Irreführende Werbeaussagen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. "Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig", sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtet Breun-Goerke. Kunden

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