Irreführende Werbung: Wettbewerbszentrale rät zu Beschwerden
Frankfurt/Main (dpa) - Irreführende Werbeaussagen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. "Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig", sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtet Breun-Goerke. Kunden hätten zwar keinen Rechtsanspruch darauf, dass das Werbeversprechen auch erfüllt wird, so der Experte zur aktuellen Lage. Durch Beschwerden könne man aber für die Zukunft Änderungen erreichen.
Frankfurt/Main (dpa) - Irreführende Werbeaussagen sorgen immer wieder für Ärger bei Verbrauchern. "Das Thema nicht eingehaltene Werbeversprechen beschäftigt uns regelmäßig", sagt Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale. Besonders häufig würden sich Verbraucher über Aktionen von Möbelhäusern, Elektronikmärkten und der Finanzbranche beschweren, berichtet Breun-Goerke. Kunden
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