Diese Nachricht dürfte vor drei Wochen bundesweit zahlreiche Bürgermeister und Kämmerer aufgeschreckt haben: Städte und Gemeinden müssen laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs den Verdienstausfall von Eltern bezahlen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder ab einem Jahr bereitstellen. Wir haben uns im Landkreis umgehört, wie die Situation vor Ort ist. Die gute Nachricht: Fast überall übersteigt die Zahl der Betreuungsplätze den Bedarf!

10.11.2016 UPDATE: 10.11.2016 06:00 Uhr 41 Sekunden

Diese Nachricht dürfte vor drei Wochen bundesweit zahlreiche Bürgermeister und Kämmerer aufgeschreckt haben: Städte und Gemeinden müssen laut eines Urteils des Bundesgerichtshofs den Verdienstausfall von Eltern bezahlen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder ab einem Jahr bereitstellen. Wir haben uns im Landkreis umgehört, wie die Situation vor Ort ist. Die gute Nachricht: Fast überall übersteigt die Zahl der Betreuungsplätze den Bedarf!

Seit 1. August 2013 gibt es für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter. Doch bereits zuvor haben die meisten Kommunen ihre Hausaufgaben in Sachen Kleinkindbetreuung erledigt: Zwischen 2006 und 2016 wurden bundesweit mehr als 400.000 neue Plätze geschaffen.

Trotz des jüngsten Urteils rechnet der Deutsche Städte- und Gemeindebund nicht mit einer Klagewelle. Aus kleinen und mittleren Städten seien keine anhängigen Klagen bekannt, heißt es dort. Allenfalls in den Groß- und Unistädten komme es aufgrund der starken Nachfrage hier und da zu Engpässen. Diese Aussage deckt sich mit den Ergebnissen der RNZ-Umfrage bei den Kommunen im Neckar-Odenwald-Kreis (s. u.). rüb