Wie geht es nach dieser Wahl nun weiter?

Orth hat Widerspruchsrecht - Kreis muss alles prüfen

21.03.2017 UPDATE: 21.03.2017 20:00 Uhr 56 Sekunden

Wie geht's weiter?

Eppelheim hat juristisches Neuland betreten. Der Gemeinderat hat Patricia Popp zur Amtsverweserin bestellt, obwohl Bürgermeister Dieter Mörlein die Amtsgeschäfte weiterführen will, bis über die Klage gegen die Wahl entschieden ist. Ein wohl einmaliger Fall im Land.

Bürgermeisterstellvertreter Trudbert Orth (CDU) hatte am Montagabend gesagt: "Wenn wir Patricia Popp heute wählen, wird sie nicht morgen Amtsverweserin." Doch wann ist es so weit? Darauf weiß niemand so recht eine Antwort. Fakt ist: Orth kann als Sitzungsleiter innerhalb von sieben Tagen Widerspruch gegen den gefassten Beschluss beim Kommunalrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises einreichen.

Ob er das tun wird, wusste er am Dienstag noch nicht. Wie er der RNZ berichtete, hat er am am Donnerstag einen Termin im Landratsamt. "Ich bin kein Jurist", erklärt er. "Ich muss genau wissen, was passiert, wenn ich Widerspruch einlege, und was passiert, wenn ich das nicht tue." Insbesondere wisse er zu wenig über die Konsequenzen, wenn er auf einen Widerspruch verzichte.

Wie Kreissprecherin Silke Hartmann gestern betonte, liege das Widerspruchsrecht beim Sitzungsleiter. Wenn Orth keinen Widerspruch einreiche, werde das Kommunalrechtsamt "in die Prüfungsphase einsteigen". Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Bürgermeister Mörlein erklärt, dass er sich aus den Amtsgeschäften zurückziehe, so die Kreissprecherin. Doch ob das überhaupt möglich wäre, müsste das Kommunalrechtsamt auch prüfen. Hartmann: "Jedes Szenario ist zu prüfen."

Und am Ende ist nur eines sicher: Am Donnerstag wird Patricia Popp nicht als Amtsverweserin ins Rathaus einziehen - so wie Orth es am Montag prophezeit hatte.