HG Teilort
Mit dem in § 21 der baden-württembergischen Gemeindeordnung verankerten Element des Bürgerentscheids haben Bürger die Möglichkeit, direkt an einer Entscheidung der Gemeinde mitzuwirken. Einen Bürgerentscheid gibt es, wenn der Gemeinderat diesen mit mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder beschließt oder die Bürger durch ein Bürgerbegehren (das 7 % der Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift
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