Hintergrund
Bei einem Stadionverbot handelt es sich nicht um eine Sanktion, sondern um eine general- sowie spezialpräventive Gefahrenabwehrmaßnahme der für die Sicherheit einer Veranstaltung verantwortlichen Vereine. Bei der Festsetzung von Stadionverboten gelten grundsätzlich andere Maßstäbe als bei der strafrechtlichen Sanktionierung. Während im Strafrecht nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" – also im
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