Hintergrund - Sansenhecken Abfälle
Beim Vorgang des Freimessens wird die radioaktive Strahlung von Abfällen geprüft. Material, dessen Aktivität nachweislich die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreitet, gilt als freigemessen. Danach fällt das Material nicht mehr unter das Atomrecht, sondern unter das Abfallrecht. Die Überwachung des Freimessvorgangs erfolgt durch unabhängige Sachverständige der Atomaufsicht und
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