Hintergrund - Polizeibericht Kuckucksmarkt
Eberbach. (pol) Der 82. Kuckucksmarkt verlief nach Angaben der Polizei bis zum Sonntagmorgen überwiegend friedlich und ohne besondere Vorkommnisse. Darin eingeschlossen sind eine Schlägerei an einem Fahrgeschäft, ein Platzverweis über die gesamte Marktdauer für einen polizeibekannten 17-jährigen Eberbacher sowie das Aufgreifen Minderjähriger wie eines 14-jährigen Waldbrunners ohne erwachsene Begleitung kurz vor Samstagmitternacht
Die eingesetzten Security-Mitarbeiter und Polizeibeamte verbuchten eine nicht genau bezifferte Anzahl von Einsätzen, weil Leute auf dem Festgelände und dies leider auch bei - leider auch Jugendliche - zu viel getrunken hatten. Weil auf dem Marktgelände der professionelle Alkoholausschank streng nach den gesetzlichen Altersfreigaben erfolgt und die Zugangskontrollen das Mitbringen von Prozentigem unterbinden, vermutet die Polizei die Ursache dafür darin, dass Erwachsene für Jugendliche nicht zugelassene branntweinhaltige Getränke an sie weitergeben.
Das ist nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit ordnungswidrig. Polizisten und Sanitäter kümmern sich im Einzelfall zunächst um die betrunkenen Jugendlichen. Es wird dann aber auch ermittelt, von wem der Alkohol kam. Hier können Bußgelder ab 300 Euro verhängt werden.
Bei einer Schlägerei am Freitagabend an einem Fahrgeschäft soll ein 17-jähriger aus Eberbach einem ihm wohl bekannten 17-jährigen aus Schönbrunn unvermittelt "ein blaues Auge geschlagen" haben. Dem zu Hilfe eilenden 17-jährigen Begleiter des leicht Verletzten sei dabei sein Smartphone entwendet worden. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung ist eingeleitet. Eventuelle Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon (0 62 71) 92.100 beim Polizeirevier Eberbach zu melden. Gegen den namentlich benannten Tatverdächtigten war bereits beim Eberbacher Frühlingsfest im Mai wegen einer Gewalttätigkeit ein Strafverfahren eingeleitet worden. Für den Kuckucksmarkt ist ihm nun bis Mittwoch ein Aufenthaltsverbot schriftlich nach Hause zugestellt worden. Das Verbot werde durch Zugangskontrollen überwacht, so die Polizei
Beamte griffen am Samstag kurz vor Mitternacht einen 14-jährigen aus Waldbrunn auf, der dort mit seinem 16-jährigen Bruder unterwegs war. Die Mutter der beiden wurde angerufen und holte ihre Söhne ab. Die Polizei erinnert daran, dass nach Jugendschutzgesetz wie auch laut Marktordnung Kinder unter 16 Jahren sich ab 230 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten in gaststättenähnlichen Betrieben und auf dem Marktgelände aufhalten dürfen. Für Jugendliche unter 18 Jahren ist ohne Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten spätestens um 0 Uhr Zapfenstreich.