Hintergrund - Grenzwerteinhaltung für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2)
Die Verpflichtung zur Grenzwerteinhaltung für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid (NO2) ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Für Feinstaub PM10 gelten 40 Mikrogramm pro Kubikmeter als Jahresmittelwert und 50 Mikrogramm als
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