HINTERGRUND Arbeiten im Ruhestand
Unbegrenzter Zuverdienst: Wer eine Altersrente erhält, bevor er die Regelaltersgrenze erreicht (etwa eine vorgezogene Altersrente oder eine für schwerbehinderte Menschen) muss bestimmte Hinzuverdienstgrenzen einhalten. Wer die Regelaltersgrenze jedoch erreicht hat, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihm die Rente gekürzt wird.
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