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Familienmörder von Gunzenhausen legt Revision ein

Ansbach (dpa) - Der Familienmörder von Gunzenhausen hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil überprüfen, hieß es vom Landgericht Ansbach. Es hatte den 31 Jahre alten Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass der Mann Mitte Juni vergangenen Jahres in der ehemaligen Familienwohnung in Gunzenhausen seine von ihm getrennt lebende 29-jährige Ehefrau, seine neun und sieben Jahre alten Söhne sowie seine drei Jahre alte Tochter im Schlaf überrascht und mit Messerstichen getötet habe.

24.05.2019 UPDATE: 24.05.2019 12:50 Uhr 19 Sekunden

Ansbach (dpa) - Der Familienmörder von Gunzenhausen hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird das Urteil überprüfen, hieß es vom Landgericht Ansbach. Es hatte den 31 Jahre alten Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass der Mann Mitte Juni vergangenen Jahres in der ehemaligen

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