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Bundesrichter verhandeln über Kündigung nach Videoüberwachung

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit der Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung dienen können. Der Fall, über den die Richter in Erfurt entscheiden, stammt aus Nordrhein-Westfalen. Eine Angestellte eines Tabak- und Zeitschriftengeschäfts hatte den Job verloren, weil Videoaufnahmen aus dem Verkaufsraum nach Ansicht des Arbeitgebers belegen, dass sie Geld aus der Kasse nahm. Allerdings wurden die Bilder der Überwachungskamera ein halbes Jahr lang gespeichert, bevor sie ausgewertet wurden.

23.08.2018 UPDATE: 23.08.2018 04:58 Uhr 18 Sekunden

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich heute mit der Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung dienen können. Der Fall, über den die Richter in Erfurt entscheiden, stammt aus Nordrhein-Westfalen. Eine Angestellte eines Tabak- und Zeitschriftengeschäfts hatte den Job verloren, weil Videoaufnahmen aus dem Verkaufsraum

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