Bewährungshelfer - Angestellt bei der Justiz
Infos:
Voraussetzung für die Einstellung als hauptamtlicher Bewährungshelfer ist in allen Bundesländern eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter, Diplom- Sozialpädagoge oder ein Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit sowie eine staatliche Anerkennung.
In den meisten Bundesländern sind Bewährungshelfer bei der Justiz angestellt. In Bayern
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