Bewährungshelfer - Angestellt bei der Justiz
Infos:
Voraussetzung für die Einstellung als hauptamtlicher Bewährungshelfer ist in allen Bundesländern eine abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Sozialarbeiter, Diplom- Sozialpädagoge oder ein Bachelor-Abschluss im Studiengang Soziale Arbeit sowie eine staatliche Anerkennung.
In den meisten Bundesländern sind Bewährungshelfer bei der Justiz angestellt. In Bayern erfolgt die Anstellung durch die Landgerichtspräsidenten. Dem Berufsverband für Soziale Arbeit zufolge sind Bewährungshelfer zum überwiegenden Teil Beamte des gehobenen Dienstes.