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Arbeitgeber dürfen nicht für bestimmte Krankenkassen werben

Bad Homburg (dpa) - Arbeitgeber dürfen bei ihren Beschäftigten nicht für bestimmte Krankenkassen werben. Darauf hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam gemacht, die nach eigenen Angaben in vier Fällen entsprechende Abmahnungen durchgesetzt hat. Grundsätzlich dürfen sich Beschäftigte ihre Krankenkasse selbst auswählen. Unter anderem hatte der Dax-Konzern Deutsche Post neue Mitarbeiter mit einem Anschreiben auf angebliche Vorzüge der Barmer Krankenkasse hingewiesen. In dieser war die frühere Betriebskrankenkasse der Post aufgegangen.

26.09.2018 UPDATE: 26.09.2018 16:18 Uhr 17 Sekunden

Bad Homburg (dpa) - Arbeitgeber dürfen bei ihren Beschäftigten nicht für bestimmte Krankenkassen werben. Darauf hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aufmerksam gemacht, die nach eigenen Angaben in vier Fällen entsprechende Abmahnungen durchgesetzt hat. Grundsätzlich dürfen sich Beschäftigte ihre Krankenkasse selbst auswählen. Unter anderem hatte der Dax-Konzern Deutsche Post

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