Anhängerkupplung
Die zulässige Last geht aus den Fahrzeugpapieren hervor, erklärt Dietmar Clysters vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Die Angaben finden sich im alten Fahrzeugschein unter den Ziffern 28 und 29 und in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 in den Feldern 0.1 und 0.2.. Die zulässige Anhängelast gibt Aufschluss
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