zurück MängeldokumentationWie Pfusch am Bau richtig gerügt wirdBauherren haben einen Anspruch auf ein vertragsgemäß fertig gestelltes Eigenheim. Manchmal geht dennoch etwas schief. Dann besteht das Recht auf Mängelbeseitigung. Wie geht man am besten vor?21.09.2020 UPDATE: 21.09.2020 13:28 Uhr 2 Minuten, 49 Sekunden Nicht immer läuft beim Hausbau alles glatt. Bauherren müssen Mängel dann rügen. Foto: Markus Scholz/dpa-tmn Von Monika HillemacherBerlin/Hamm (dpa/tmn) - Feuchte Wände und herunterfallende Fliesen: Kaum eingezogen ins neue Haus, gibt es Probleme. In solchen Fällen