Oberverwaltungsgericht kippt Beherbergungsverbot im Norden

Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.

23.10.2020 UPDATE: 23.10.2020 17:18 Uhr 11 Sekunden

Schleswig (dpa) - Schleswig-Holsteins Oberverwaltungsgericht hat das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus Corona-Hotspots gekippt. Das Gericht in Schleswig stufte die Regelung am Freitag als rechtswidrig ein. Es erklärte die Regelung in einem Eilverfahren für außer Vollzug gesetzt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache getroffen ist.

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