Plus Corona-Verordnung

Was ist im "Lockdown" in Baden-Württemberg erlaubt? (Update)

Seit Dienstagabend, 23 Uhr, liegt die offizielle Verordnung vor, die das öffentliche Leben zum Erliegen bringen soll. Ein Überblick über die Regeln im Südwesten.

15.12.2020 UPDATE: 16.12.2020 14:11 Uhr 6 Minuten, 46 Sekunden
Einzelhandel soll, so die grobe Richtlinie, nur im lebensnotwendigen Bereich, etwa bei Lebensmitteln geöffnet bleiben.

Von Sören S. Sgries

Heidelberg/Stuttgart. Am Dienstagabend um kurz nach 23 Uhr ist es endlich so weit: "#BadenWürttemberg geht am 16.12. in den #Lockdown. Die entsprechende Verordnung wurde soeben notverkündet", twittert das Staatsministerium. In den Stunden davor waren Betroffene zunehmend nervös geworden, Unternehmer und Bürgermeister beklagten das schlechte

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.