MVV legt Beschwerde gegen Urteil zur EnBW-Beteiligung ein
Karlsruher Energiekonzern hatte Anteil auf 30 Prozent erhöht - MVV sieht verzerrten Wettbewerb
Mannheim. (RNZ) Das Mannheimer Energieunternehmen MVV hat Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 10. Juli eingelegt. Das teilte ein Sprecher des Unternehmens am Mittwoch in Mannheim mit. Hintergrund ist, dass der Karlsruher Energiekonzern EnBW seinen Anteil an MVV-Aktien im Dezember 2017 auf fast 30 Prozent erhöht
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